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Gemäß den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI“, neu gefasst mit Wirkung zum 01.01.2020, gibt es für Selbsthilfeorganisationen aus dem Bereich Pflege die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch das Land Niedersachsen und aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Pflegekassen.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der häuslichen Pflege und die Unterstützung eines längeren Verbleibs in der eigenen häuslichen Umgebung. Gefördert wird die Arbeit von Selbsthilfegruppen, die pflegebedürftige Menschen der Pflegstufen 1 - 3 oder deren Angehörige unterstützen, entlasten bzw. betreuen.
Die erforderlichen Anträge zur Förderung werden über die KIBIS im Gesundheitszentrum gestellt.
Hier werden Sie auch beim Ausfüllen des Nachweises über die Mittelverwendung, sowie beim Verwendungsnachweis unterstützt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Selbsthilfegruppe seit mindestens drei Monaten besteht und in der Regel ein Treffen im Monat stattfindet. Die Gruppe muss sich aus mindestens sechs Personen zusammensetzen, die entweder selbst pflegbedürftig sind (ab Pflegegrad I) oder sich um nahestehende pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1- 3) kümmern.
Wenn Sie darüber hinaus Hilfestellung oder Rat benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir beraten Sie gerne.
Speziell im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können SelbsthilfeKontaktstellen
folgende Leistungen durchführen:
1. Information, Beratung und Vermittlung während spezieller Sprechzeiten für Pflegende Angehörige
oder Menschen in Pflege
- Information und Beratung zum Thema Selbsthilfegruppen, -initiativen, -organisationen und auf
Wunsch Vermittlung
- Beratung zur Arbeitsweise der bestehenden Selbsthilfegruppen mit Schwerpunktthema Pflege
- Beratung und Vermittlung zu Hilfeangeboten in der Region (Vorhalten einer speziellen Datensammlung zu
Hilfeeinrichtungen für die Belange von Pflegebedürftigen und Pflegenden Angehörigen)
2. Unterstützung von Selbsthilfegruppen, -initiativen und –organisationen zur Gruppengründung
und während der Startphase
- bei Gruppengründungen
- zur Durchführung von Projekten der Selbsthilfegruppen
- durch Vernetzung der Pflegeselbsthilfegruppen der Region
- durch Beratung über Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen im Pflegebereich, (Zusammenstellung und
Aktualisierung der Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen im Pflegebereich in gedruckter Form)
- durch Bereitstellung von Räumen und technischen Hilfsmitteln
- durch Vermittlung von Referent/innen aus dem Bereich Pflege oder anderen relevanten Bereichen
- durch ein Medienserviceangebot
- Konzeptionierung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Selbsthilfegruppen oder gemeinsam
mit den Selbsthilfegruppen für professionell im Bereich Pflege Tätige oder Betroffene aus der Region
- durch zeitlich begrenzte Gruppenbegleitung und Gruppenkrisenintervention
3. Öffentlichkeitsarbeit
- spezielle aktuelle Übersichten über Selbsthilfegruppen/ Hilfesangebote im Bereich Pflege (Faltblätter,
Broschüren, Website)
- gemeinsam mit Selbsthilfegruppen Planung und Durchführung von (Groß)-Veranstaltungen für
unterschiedliche Zielgruppen wie Betroffene (zur Information/Motivation), Institutionen aus dem Sozial- und
Gesundheitsbereich, Politik etc. (zur Information/ Vernetzung) zum Thema Pflege
- Platzieren des Themas Pflege und Selbsthilfe in den Medien vor Ort
4. Kooperation und Vernetzung
- mit Selbsthilfe-Kontaktstellen, um im Sinne der Unterstützung der Selbsthilfegruppennotwendige Fragen
zu klären und abzustimmen
- mit allen mit dem Pflegebereich befassten Einrichtungen z. B. -Ärzt/innen, Therapeut/innen,
Heilpraktiker/innen etc.
- Beratungs- und Behandlungsstellen (z. B. Pflegestützpunkten))
- stationären und teilstationären Einrichtungen im Pflegebereich
- regionalen Arbeitskreisen mit Pflegebezug
- niedrigschwelligen Angeboten
- Freiwilligenagenturen
- Bildungsträger/innen und mit Politik und Verwaltung, wo notwendig